FAQs
Welche Kosten entstehen?
Da unsere Arbeit öffentlich finanziert ist, entstehen für die Beratung keinerlei Kosten.
Werden Jugendamt/Schule informiert, wenn ich die Beratungsstelle aufsuche?
Wir haben Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt, der Schule sowie sonstigen Außenstehenden. Manchmal kann aus unserer Sicht eine Kooperation mit dem Jugendamt oder der Schule sinnvoll sein. In diesem Fall bitten wir Sie um Entbindung von der Schweigepflicht. Wir haben auch Schweigepflicht gegenüber Jugendlichen, das heißt wir dürfen auch deren Eltern nur informieren, wenn ein jugendlicher Ratsuchender uns von der Schweigepflicht entbindet. In Einzelfällen kann der Schutz des Kindes Vorrang vor der Schweigepflicht haben, z.B. bei Mißhandlungs- oder Missbrauchsverdacht. In solchen Fällen können wir das Jugendamt hinzuziehen auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Kann ich die Beratungsstelle am Hesseweg aufsuchen, wenn ich nicht in Dortmund wohne?
Leider nein. Sie müssen sich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden.
Ist es möglich, eine Fachkraft für eine Beratung zu wählen?
Wir arbeiten als multiprofessionelles Team und stehen im gegenseitigen Austausch. Alle unsere Beraterinnen decken die offene Sprechstunde ab, sodass Sie vorab nicht wählen können, mit wem Sie ins Gespräch gehen. Der erste Zugang zu uns erfolgt über die offene Sprechstunde, welche Sie montags bis donnerstags in der Zeit von 10:00-12:00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 16:00-18:00 Uhr aufsuchen können.
Kann ich die Beratungsstelle auch aufsuchen, wenn ich keine pädagogischen Fragen habe, sondern für mich selbst als Erwachsener Rat suche?
Ratsuchende Erwachsene wenden sich bitte an eine Ehe-/Lebensberatungsstelle oder eine Krisenberatungsstelle in Dortmund.