Heilpädagogische Förderüberprüfung
Manchmal brauchen Kinder eine heilpädagogische Einzelförderung oder Gruppenförderung.
In solchen Fällen prüfen die Fachkolleginnen unserer Beratungsstelle zunächst den Bedarf des Kindes. In einer ausführlichen Anamnese und einer evtl. späteren Diagnostik wird geklärt, ob und in welchem Umfang ein Förderbedarf vorliegen könnte. Des Weiteren wird geprüft, in welchem Maße die psychosoziale Befindlichkeit sowie die gesellschaftliche Teilhabe des jungen Menschen beeinträchtigt ist.
Wird nach § 35a SGB VIII ein Förderbedarf festgestellt, erhalten die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Empfehlung zur heilpädagogischen Förderung für den zuständigen Jugendhilfedienst. Anschließend könen sie dort einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Wenn Sie unsere Beratungsstelle aus diesem Grund über die offene Sprechstunde aufsuchen, bitten wir Sie alle Schulzeugnisse sowie das Untersuchungsheft und falls vorhanden, Berichte von Praxen, Kliniken oder Therapeuten mitzubringen.